AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Jacky’s Photography by Jacqueline Brönnimann



§ 1 Begriffe


(1) Fotograf: Als Fotograf wird Jacqueline Brönnimann bzw. Jacky’s Photography by Jacqueline Brönnimann bezeichnet.

(2) Kundschaft: Die Kundschaft bezeichnet die Person oder die Personen, welche beim Fotografen Leistungen bestellen. 

(3) Parteien: Als Parteien werden der Fotograf sowie die am Vertrag beteiligte Kundschaft bezeichnet. 

(4) Fotografien: Fotografien sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.). Es handelt sich dabei um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von Art. 2 URG.



§ 2 Gegenstand und Geltung 


(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Fotografen ausgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Fotografen und der Kundschaft, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des konkreten Vertrags bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. 

(2) Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen werden, gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und derselben Kundschaft. Die Parteien sind sich einig, dass ausschliesslich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten. Etwaige allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen der Kundschaft finden keine Anwendung. 

(3) Abweichungen von den vorliegenden AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 



§ 3 Vertragsschluss 


(1) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot des Fotografen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Bis zur schriftlichen Zusage der Kundschaft und der Überweisung der Terminreservationsgebühr (nachfolgender § 5) ist das Angebot unverbindlich und der Fotograf bleibt frei.

(2) Die Kundschaft hat das Angebot des Fotografen zu prüfen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Angebots durch die Kundschaft sowie durch Zahlung der Terminreservationsgebühr (§ 5 Ziffer 4) zustande. 



§ 4 Vertragsausführung


(1) Der Fotograf führt die vertraglich vereinbarten Leistungen selber aus.

(2) Der Fotograf kann für die Erbringung der vertragliche vereinbarten Leistung nach eigenem Ermessen Hilfspersonen einsetzen. 

(3) Der Fotograf ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Beautyretuschen sind nicht Bestandteil des Vertrages. Die Bilder werden optimiert und mit dem Look des Fotografen versehen. 

(4) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist die Kundschaft verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. 

(5) Vorbehältlich anderer Abrede ist die Kundschaft dafür verantwortlich, den Zugang und die notwendigen Berechtigungen für den Aufenthalt und das Fotografieren am Aufnahmeort einzuholen. 

(6) Holt die Kundschaft die unter den vorstehenden Ziffern (4) und (5) erwähnten notwendigen Berechtigungen nicht ein, so hat sie dem Fotografen jeden dadurch erlittenen Schaden vollumfänglich zu ersetzen. 



§ 5 Vergütung 


(1) Für den für die Herstellung der Fotos notwendigen Aufwand wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet. Verbindlich sind die Preisangaben in der konkreten Offerte.  

(2) Bei der Vergütung nach Stundensatz, insb. bei Hochzeitsreportagen, beginnt die Vergütungspflicht mit der Ankunft des Fotografen am Aufnahmeort und endet mit der Abreise des Fotografen an sein Domizil. Die Reisekosten werden separat ausgewiesen. 

(3) Bei auf Grundlage eines konkreten Zeitrahmens festgelegten Pauschalpreisen hat der Fotograf für Mehraufwand, der durch Gründe, welche der Fotograf nicht zu verantworten hat oder dadurch entsteht, dass die Kundschaft zusätzliche Leistungen wünscht, Anspruch auf eine dem Mehraufwand entsprechende Vergütung. Die Vergütung des Mehraufwands bestimmt sich nach dem in der konkreten Offerte vereinbarten Preis.

(4) Bei der Angebotsannahme wird sofort eine Terminreservationsgebühr in der Höhe von CHF 1‘000.– fällig. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst zustande, wenn die Terminreservationsgebühr bezahlt ist. Bis zu deren Bezahlung ist der Fotograf nicht gebunden (vorstehend § 3). 

(5) Tritt die Kundschaft vorzeitig vom Vertrag zurück, so hat der Fotograf – nebst dem Anspruch auf Schadloshaltung sowie Ersatz seiner bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten – Anspruch auf folgende Zahlung: 

– Bis 120 Tage vor dem Termin = 25% der Terminreservationsgebühr von CHF 1‘000.– 

– Bis 60 Tage vor dem Termin = 50% der Terminreservationsgebühr von CHF 1‘000.–

– Bis 30 Tage vor dem Termin = 75% der Terminreservationsgebühr von CHF 1‘000.–

– Bis 14 Tage vor dem Termin = 100% der Terminreservationsgebühr von CHF 1‘000.–

(6) Der Fotograf kann freiwillig auf die Geltendmachung der unter vorstehender Ziffer (5) genannten Entschädigung verzichten, wenn der Rücktritt der Kundschaft durch besondere Gründe begründet ist (z.B. Todesfall in der Familie der Familie der Kundschaft o.ä.). Auf einen Verzicht besteht kein Rechtsanspruch. 

(7) Alle Rechnungen sind vollständig innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Der Fotograf ist erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung verpflichtet, die Fotografien der Kundschaft verfügbar zu machen. 



§ 6 Nutzungs- und Urheberrecht 


(1) Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Vertrages gefertigten Fotografien zu. Das Urheberrecht and den erstellten Fotografien verbleibt in jedem Fall beim Fotografen. 

(2) Der Fotograf überträgt der Kundschaft jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien. Dieses Nutzungsrecht enthält einzig die private, nicht kommerzielle Nutzung und darf ohne Zustimmung des Fotografen nicht auf Dritte übertragen werden. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung, Verfremdung und dergleichen (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel) der gelieferten Fotografien bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. 

(3) Die Nutzungsrechte an den erstellten Fotografien gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung des Fotografen auf die Kundschaft über. 

(4) Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Fotografien in irgendeiner Art, sei es durch die Kundschaft oder durch Dritte, setzt die vorgängige Zustimmung des Fotografen voraus.

(5) Bei der vertraglich zwischen den Parteien vereinbarten Verwendung der Fotografien hat die Kundschaft in geeigneter Weise auf den Fotografen als Urheber zu verweisen (z.B. © Jacky’s Photography by Jacqueline Brönnimann oder «Alle Rechte bei Jacky’s Photography by Jacqueline Brönnimann»). Bei Verwendung der Fotografien ohne die vorerwähnte Urheberangabe, hat der Fotografe zuzüglich zur geschuldeten Vergütung Anspruch auf eine Zahlung von CHF 250.00 für jede Verwendung einer Fotografie ohne Urheberangabe. 

(6) Die Kundschaft erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Vertragsbestandteil. Die Aufbewahrung/Datensicherung durch den Fotografen erfolgt ohne Gewähr grundsätzlich bis ein Jahr nach der erbrachten Leistung. 

(7) Abweichungen von den in diesen AGB festgehaltenen sowie von den gesetzlichen Nutzungs- und Urheberbestimmungen müssen für ihre Gültigkeit schriftlich vereinbart werden. 



§ 7 Haftung / Gefahrenübergang 


(1) Jegliche Haftung des Fotografen und seiner Hilfspersonen für Schäden oder Mängel wird im gesetzlich zulässigen Umfang vollumfänglich ausgeschlossen. 

(2) Der Fotograf führt seine vertraglichen Verpflichtungen mit der gebotenen Sorgfalt aus. Kann der Fotograf aus Gründen, die er nicht zu verantworten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nur verspätet erfüllen, so haftet er für hieraus entstandene Schäden nicht.

(3) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien schriftlich beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotografien und sämtliche vom Fotografen erstellten Erzeugnisse als genehmigt und die Geltendmachung jeglicher Ansprüche ist ausgeschlossen.

(4) Als Erfüllungsort gilt das Domizil des Fotografen. Die Risiken für einen digitalen oder physischen Transport der Fotografien vom Domizil des Fotografen zur Kundschaft trägt die Kundschaft. 



§ 8 Datenschutz 


Die Kundschaft erklärt sich damit einverstanden, dass ihre für den Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich. Im Weiteren wird auf die Datenschutzerklärung des Fotografen verwiesen.  



§ 9 Schlussbestimmungen


(1) Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Insbesondere bleiben die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG; SR 231.1) vorbehalten. 

(2) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Fotografen und der Kundschaft ist Bern.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB, des Vertrags oder der Inhalt einer in den Vertrag eingeschlossenen Beilage oder eines Zusatzes ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für allfällige Vertragslücken.

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